Weitere Entscheidung unten: BAG, 09.12.1992

Rechtsprechung
   BAG, 07.10.1992 - 10 AZR 51/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2084
BAG, 07.10.1992 - 10 AZR 51/91 (https://dejure.org/1992,2084)
BAG, Entscheidung vom 07.10.1992 - 10 AZR 51/91 (https://dejure.org/1992,2084)
BAG, Entscheidung vom 07. Oktober 1992 - 10 AZR 51/91 (https://dejure.org/1992,2084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Sozialzulage für Teilzeitbeschäftigte - Orientierung der Sozialzulage an Familienstand und Kinderzahl - Anteiliger Erhalt von Sozialzulage entsprechend der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten - Tarifauslegung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialzulage für Teilzeitbeschäftigte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen für die AN und Auszub. des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 29.6.1989 Abschn. IV; MTV für die Ange... stellten und gewerbl. AN des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 29.6.1989 §§ 5, 7, 10
    Teilzeitbeschäftigte: Anteilige Kürzung einer Sozialzulage nur bei ausdrücklicher Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 902
  • FamRZ 1993, 699 (Ls.)
  • BB 1993, 508
  • BB 1993, 652
  • DB 1993, 891
  • ZTR 1993, 210
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 07.10.1992 - 10 AZR 51/91
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhanges als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden, wobei es für die Gerichte eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel nicht gibt (BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 07.10.1992 - 10 AZR 51/91
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; dabei gebührt im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 60, 219, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.11.1990 - 4a Sa 44/90

    Zulage: Sozialzulage nach MTV

    Auszug aus BAG, 07.10.1992 - 10 AZR 51/91
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. November 1990 - 4 a Sa 44/90 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.11.1969 - 4 AZR 523/68

    Gehaltstabelle - Mindestgehälter - Teilzeitbeschäftigte - Verheiratetenzulage

    Auszug aus BAG, 07.10.1992 - 10 AZR 51/91
    Dementsprechend hat auch der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 12. November 1969 (- 4 AZR 523/68 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Teilzeitbeschäftigung) ausgeführt, daß Teilzeitbeschäftigte bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen grundsätzlich einen Anspruch auf die volle Verheiratetenzulage haben.
  • LAG Hamm, 19.03.1993 - 10 Sa 1511/92

    Darlehen; Arbeitgeber; Wohnungsbaudarlehen; Arbeitgeberdarlehen; Konditionen;

    Nur wenn es sich bei der Zusatzleistung des Arbeitgebers um eine Leistung handelt, die erkennbar keinen Bezug zum Arbeitsentgelt und zum Arbeitsumfang mehr hat, wie dies bei Sozialzulagen, Fahrtkostenzulagen oder Essenszuschüssen der Fall sein mag (vgl. BAG, Urt. v. 07.10.1992 - 10 AZR 51/91 - Lipke, GK-TzA a.a.O., Art. 1 § 2 BeschFG Rz. 206, 207), steht dem Teilzeitbeschäftigten ein Anspruch auf die Zusatzleistung in vollem Umfang zu.
  • LAG München, 22.08.1996 - 10 Sa 175/96

    Teilzeitbeschäftigte: voller Schichtlohnzuschlag nach Tarifvertrag

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  • LAG Berlin, 12.09.1995 - 3 Sa 54/95

    Arbeitsentgelt: Jubiläumszuwendung für Teilzeitbeschäftigte

    Auch bei einer tariflichen, monatlich in einem einheitlichen Betrag zu zahlenden Sozialzulage, die nicht an die Höhe des Arbeitsverdienstes das einzelnen Arbeitnehmers geknüpft ist, hat das Bundesarbeitsgericht nur geprüft, ob die tarifliche Regelung eine anteilige Kürzung vorschreibt, weil ohne eine ausdrückliche Bestimmung dem Teilzeitarbeitnehmer eine ungekürzte Zulage zustünde; es hat aber nicht zu erkennen gegeben, dass eine tariflich getroffene Kürzungsregelung hinsichtlich des Teilzeitarbeitnehmers gegen § 2 Abs. 1 BeschFG verstieße und dem Teilzeitarbeitnehmer in jedem Fall ein Anspruch auf die volle Zulage zustünde (vgl. BAG - 10 AZR 51/91 - vom 7. Oktober 1992, NZA 1993, 902 ; BAG, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Teilzeitbeschäftigung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.11.1993 - 2 (5) Sa 369/93

    Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft; Arzt; Vergütungsanspruch; Wochenende;

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Rechtsprechung
   BAG, 09.12.1992 - 5 AZR 15/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7509
BAG, 09.12.1992 - 5 AZR 15/92 (https://dejure.org/1992,7509)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1992 - 5 AZR 15/92 (https://dejure.org/1992,7509)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 5 AZR 15/92 (https://dejure.org/1992,7509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft mit Hauptberuf auf anteilige Vergütung - Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit - Sachlicher Grund für Ungleichbehandlung von Beschäftigten im Nebenberuf

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1993, 210
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer mit Hauptberuf

    Auszug aus BAG, 09.12.1992 - 5 AZR 15/92
    Bei seinen Überlegungen hat das Landesarbeitsgericht entscheidend darauf abgestellt, daß die Klägerin in ihrem Hauptberuf nicht über eine soziale Sicherung in dem Umfang verfüge, wie es bei dem Kläger in dem vom Senat am 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 - entschiedenen Rechtsstreit der Fall gewesen sei.

    Das hat der Senat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des Beschäftigungsförderungsgesetzes und weiter auf Hanau (NZA 1984, 345, 347) im Urteil vom 22. August 1990 (BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985) im tatbestandlich besonders gelagerten Falle eines im landeskirchlichen Dienst stehenden Pfarrers, der sechs Wochenstunden Religionsunterricht erteilte, näher ausgeführt und in weiteren Urteilen vom 11. März 1992 (- 5 AZR 237/91 -, für die Amtliche Sammlung bestimmt, selbständiger Bäckermeister mit eigenem Betrieb) und vom 19. August 1992 (- 5 AZR 95/92 -, nicht veröffentlicht. Notar mit eigener Praxis) bestätigt.

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 09.12.1992 - 5 AZR 15/92
    Das Landesarbeitsgericht hat unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats vom 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 - (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) auf den von ihm festgestellten Sachverhalt die Vorschriften des § 2 BeschFG 1985 und der §§ 134, 611, 612 Abs. 2 BGB angewandt und die Ansprüche der Klägerin als begründet angesehen.
  • BAG, 11.03.1992 - 5 AZR 237/91

    Teilzeitbeschäftigte Lehrkraft mit Hauptberuf

    Auszug aus BAG, 09.12.1992 - 5 AZR 15/92
    Das hat der Senat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des Beschäftigungsförderungsgesetzes und weiter auf Hanau (NZA 1984, 345, 347) im Urteil vom 22. August 1990 (BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985) im tatbestandlich besonders gelagerten Falle eines im landeskirchlichen Dienst stehenden Pfarrers, der sechs Wochenstunden Religionsunterricht erteilte, näher ausgeführt und in weiteren Urteilen vom 11. März 1992 (- 5 AZR 237/91 -, für die Amtliche Sammlung bestimmt, selbständiger Bäckermeister mit eigenem Betrieb) und vom 19. August 1992 (- 5 AZR 95/92 -, nicht veröffentlicht. Notar mit eigener Praxis) bestätigt.
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 95/92

    Hauptberuflicher Notar als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft - Rechtfertigung einer

    Auszug aus BAG, 09.12.1992 - 5 AZR 15/92
    Das hat der Senat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des Beschäftigungsförderungsgesetzes und weiter auf Hanau (NZA 1984, 345, 347) im Urteil vom 22. August 1990 (BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985) im tatbestandlich besonders gelagerten Falle eines im landeskirchlichen Dienst stehenden Pfarrers, der sechs Wochenstunden Religionsunterricht erteilte, näher ausgeführt und in weiteren Urteilen vom 11. März 1992 (- 5 AZR 237/91 -, für die Amtliche Sammlung bestimmt, selbständiger Bäckermeister mit eigenem Betrieb) und vom 19. August 1992 (- 5 AZR 95/92 -, nicht veröffentlicht. Notar mit eigener Praxis) bestätigt.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    ff) Auf die Urteile des Fünften Senats vom 22. August 1990 (BAGE 66, 17 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985), vom 11. März 1992 (BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985), vom 19. August 1992 (- 5 AZR 95/92 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 23) und vom 9. Dezember 1992 (- 5 AZR 15/92 - ZTR 1993, 210) kann sich die Beklagte nicht berufen.
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    dd) Inwieweit bei reinen Nebentätigkeiten eine qualitative Ungleichbehandlung beim Arbeitsentgelt und bei der Altersversorgung zu rechtfertigen wäre, kann dahingestellt bleiben (vgl. zur Vereinbarkeit der geringeren Vergütung einer Nebentätigkeit mit § 2 Abs. 1 BeschFG 1985: BAG, ZTR 1993, S. 210 f. m.w.N.; BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats, NZA 1993, S. 741).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

    Auf die Urteile des Fünften Senats vom 22. August 1990 (BAGE 66, 17 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985), vom 11. März 1992 (BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985), vom 19. August 1992 (-5 AZR 95/92 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 23) und vom 9. Dezember 1992 (- 5 AZR 15/92 - ZTR 1993, 210) kann sich die Beklagte nicht berufen.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

    Auf die Urteile des Fünften Senats vom 22. August 1990 (BAGE 66, 17 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985), vom 11. März 1992 (BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985), vom 19. August 1992 (-5 AZR 95/92 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 23) und vom 9. Dezember 1992 (- 5 AZR 15/92 - ZTR 1993, 210) kann sich die Beklagte nicht berufen.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94

    Verfassungswidrigkeit von § 2 Versorgungs-TV i.V. mit § 3 Buchst q BAT in der bis

    Auch auf die Urteile des Fünften Senats zu Differenzierungen beim laufenden Arbeitsentgelt nebenberuflich Beschäftigter (zuletzt: BAG Urteil vom 9. Dezember 1992 - 5 AZR 15/92 - ZTR 1993, 210) kann sich die Beklagte nicht berufen.
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    Der Senat hat diese Rechtsprechung fortgesetzt (u. a. Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 88/91 -, n.v.; Urteil vom 11. März 1992 - 5 AZR 237/91 - BAGE 70, 48, 52 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985, unter II 1 der Gründe mit Anmerkung Schüren/Beduhn = EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 17 = AR-Blattei, Entscheidungssammlung 1230 Nr. 10 mit Anmerkung Wank; Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 95/92, n.v.; Urteil vom 9. Dezember 1992 - 5 AZR 15/92 -, n.v.; obiter BAG Urteil vom 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 - BAGE 61, 43, 47 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 der Gründe mit Anmerkung Berger-Delhey; Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 681/93 - AP Nr. 39 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage

    Auf die Urteile des Fünften Senats vom 22. August 1990 (BAGE 66, 17 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985), vom 11. März 1992 (BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985), vom 19. August 1992 (- 5 AZR 95/92 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 23) und vom 9. Dezember 1992 (- 5 AZR 15/92 - ZTR 1993, 210) kann sich das beklagte Land nicht berufen.
  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 3 Sa 10/95

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlungsgebot bei Teilzeitbeschäftigten -

    aa) Das BAG hat in Hinsicht auf den Hauptberuf darauf abgestellt, ob der Mitarbeiter über eine dauerhafte Existenzgrundlage verfüge (vgl. die auch von dem beklagten Bundesland angezogene Entscheidung vom 09.12.1992 - 5 AZR 15/92 - ).
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 97/92

    Anspruch auf restliche Vergütung, Urlaubsgeld und eine Sonderzuwendung - Anspruch

    Insoweit hat er hervorgehoben, daß es nicht entscheidend sei, welche Einkünfte der Betreffende im Hauptberuf jeweils erziele und welche soziale Absicherung er tatsächlich geschaffen habe oder hätte schaffen können, vielmehr sei darauf abzustellen, ob er als hauptberuflich Tätiger über eine dauerhafte Existenzgrundlage verfüge (vgl. auch Urteil vom 9. Dezember 1992 - 5 AZR 15/92 - nicht veröffentlicht).
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